Dieses Reglement gilt für jede Auktion auf BidHome und ist Teil der AGB. Mit der Registrierung zum Bieten akzeptieren Sie es. Enthält ein Inserat besondere Bedingungen, gehen diese vor.
Nur registrierte, identitätsgeprüfte Nutzer dürfen bieten. Ein Inserat kann eine rückerstattbare Kaution im Treuhand verlangen. Kautionen von Nicht-Gewinnern werden automatisch freigegeben; die des Gewinners wird angerechnet.
Der Preis steigt gemäss veröffentlichter Erhöhung. Sie bieten einzeln zum nächsten Minimum oder setzen ein Proxy-(Maximal-)Gebot: das System bietet dann das notwendige Minimum für Sie bis zu Ihrem Maximum. Nur die zwei höchsten Maxima bestimmen den sichtbaren Preis; Ihr Maximum wird nie offengelegt.
Jedes Gebot ist ein verbindliches, unwiderrufliches Angebot. Bei Gleichstand gewinnt das zuerst eingegangene. Serveruhr und Verlauf sind massgebend.
Für eine faire letzte Chance verlängert jedes Gebot in den letzten drei (3) Minuten die Schlusszeit um drei (3) Minuten. Verlängerungen wiederholen sich, solange geboten wird.
Bei einer Mindestpreis-Auktion wird nur verkauft, wenn der vertrauliche Mindestpreis erreicht ist; sonst kann der Verkäufer annehmen, ablehnen oder neu einstellen. Ohne Mindestpreis wird an den Höchstbietenden verkauft. Ein Inserat kann einen Sofortkauf-Preis anbieten, der die Auktion sofort beendet.
Das höchste gültige Gebot bei Schluss gewinnt, wenn der Mindestpreis erreicht ist oder ohne Mindestpreis. Der Gewinner muss den Vertrag unterzeichnen und innert der angegebenen Frist vor einem Schweizer Notar abschliessen; die Gelder liegen bis Abschluss und Grundbucheintrag im Treuhand.
Schliesst ein Gewinner ohne rechtmässigen Grund nicht ab, kann die Kaution verfallen, der Verkauf dem nächsten Bieter angeboten oder neu eingestellt werden, und der Käufer kann für Schäden haften und ausgeschlossen werden.
Verkäufer müssen verkaufsberechtigt sein, korrekte Unterlagen liefern, vereinbarte Besichtigungen ermöglichen und einen Verkauf mit erreichtem Mindestpreis (oder ohne) honorieren. Die Gewährleistungsregeln des Obligationenrechts gelten zwischen Verkäufer und Käufer.
Scheingebote, Bieterringe, Preismanipulation und jeder Versuch, ohne Abschlussabsicht oder -fähigkeit zu bieten, sind verboten und können den Behörden gemeldet werden. BidHome kann Gebote annullieren, Konten sperren und verfälschte Ergebnisse aufheben.
Der Erwerb von Schweizer Grundstücken durch Personen im Ausland ist durch die « Lex Koller » beschränkt. Bieter müssen ihre Zulässigkeit bestätigen und nötige Bewilligungen vor dem Bieten einholen. Fragen: [legal@bidhome.ch].
BidHome kann in angemessenem Rahmen offensichtliche Fehler korrigieren, eine Auktion aus rechtlichen, technischen, Verifizierungs- oder Betrugsgründen absagen oder verschieben, das Bieten nach einer Störung verlängern oder neu eröffnen und Inserate entfernen, die gegen die AGB verstossen. Bei Absage werden Kautionen freigegeben.